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Strafanzeige gegen Joseph Ratzinger

Diese Strafanzeige wurde beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht. Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Es wurden drei Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Anzeige gebracht, deren Dr. Joseph Ratzinger als ehemaliger Kardinal und heutiger Papst strafrechtlich verdächtig ist:

1. die Aufrechterhaltung und Leitung eines weltweiten totalitären Zwangsregimes, das seine Mitglieder mit angsterregenden und gesundheitsgefährdenden Drohungen unterjocht;

2. die Aufrechterhaltung des todbringenden Verbots, Kondome zu verwenden, auch wenn die Gefahr von HIV/AIDS-Infektion besteht;

3. die Etablierung und Aufrechterhaltung eines weltweiten Systems der Vertuschung und Begünstigung von Sexualverbrechen durch katholische Priester, das immer neuen Verbrechen Vorschub leistet.

Die Strafanzeige wendet sich gegen drei weltweite Verbrechen, die bisher nur deshalb nicht angezeigt wurden, weil sie von einer Institution ausgingen, an deren Spitze „höchste Würdenträger“ stehen, die über Straftaten weit erhaben erscheinen. Die traditionelle Ehrerbietung gegenüber der „kirchlichen Obrigkeit“ trübte das Rechtsbewusstsein.

Wenn eine neue religiöse Gruppe ihre Mitglieder mit massivem psychischen Druck dazu zwingen würde, ihre Neugeborenen in die Gruppe einzugliedern, um die Gruppe ein Leben lang zu finanzieren und sich in allem nach den Direktiven der Gruppe zu richten, würde man diese als „Sekte“ bezeichnen. Der Staat würde die Organisation womöglich auflösen und die „Sektenführer“ wegen Nötigung und Erpressung bestrafen, umso mehr, wenn die Gruppe auch keine Austritte dulden würde, sondern diese unter Androhung schwerster Strafen verhindern und dadurch bei vielen ihrer Mitglieder schwere seelische Schäden und Beeinträchtigungen ihrer Entfaltungsfreiheit hervorrufen würde.

Kann dies beim gleichen Sachverhalt anders sein, bloß weil es sich um eine Organisation handelt, die sich nicht nur einigen wenigen gegenüber, sondern weltweit so verhält und sich „römisch-katholische Kirche“ nennt und ständig von Religionsfreiheit spricht, aber Andersgläubigen „Sektenbeauftragte“ an den Hals hetzt? Es ist nicht anders, sondern man hat sich nur daran gewöhnt. Seit dem 1.7.2002 ist diese Gewöhnung nicht mehr erlaubt. An diesem Tag trat das Statut über den Internationalen Strafgerichtshof in Kraft, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt.

Die Waage der Gerechtigkeit: Strafanzeige gegen Papst Josef Ratzinger

Wenn eine Zwangssekte der beschriebenen Art im heutigen Afrika weit verbreitet wäre und ihren Mitgliedern die Verwendung von Kondomen unter Androhung schwerer Strafen untersagen würde, würde man die dadurch verursachten HIV/Aids-Übertragungen und Todesfälle den Sektenführern zurechnen und strafrechtlich gegen sie ermitteln. Kann dies anders sein, bloß weil sich die Zwangssekte „Kirche“ nennt und ihr Oberhaupt Unfehlbarkeit für sich in Anspruch nimmt?

Wenn in einer weltweiten Zwangssekte Hunderttausende von Kindern sexuell missbraucht würden und die Verbrechen auf Geheiß des Sektenführers vertuscht und der strafrechtlichen Verfolgung entzogen würden, würde man dieser kriminellen Organisation und ihrem Führer den Prozess machen. Kann dies anders sein, bloß weil diese Organisation sich „Kirche“ nennt und das Gebot, über die Verbrechen zu schweigen, nicht von einem Mafiaboss kommt, sondern vom Papst ausgesprochen wird? Es ist nicht anders, sondern es ist lediglich jahrhundertelange Gewöhnung an eine pädophile Priesterschaft und die Macht ihrer Oberpriester. Seit es den Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gibt, ist dieses Wegschauen nicht mehr erlaubt.

Lesen Sie den vollständigen Text

der Strafanzeige gegen Papst Joseph Ratzinger, die beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht wurde.

Auszüge aus weiteren Schriftsätzen an den Ankläger

beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag finden Sie HIER.

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